Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI – Orientierung und Unterstützung für Angehörige.
Pflegebedürftigkeit verändert das ganze Leben – nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für Familien. Unsere Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI unterstützt Sie dabei, wichtige Entscheidungen richtig zu treffen und Ansprüche vollständig zu nutzen. Wir begleiten Angehörige und Betroffene im komplexen Alltag der Intensivpflege – verständlich, nah und kompetent.
Beratung nach §37.3 SGB XI
Regelmäßige Beratungseinsätze zur Sicherstellung der Pflegequalität im häuslichen Umfeld – gesetzlich anerkannt und vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Unterstützung bei Anträgen und Leistungsansprüchen
Wir erklären verständlich, welche Unterstützung Ihnen zusteht – von Pflegegrad über Verhinderungspflege bis Entlastungsleistungen (§45b).
Entlastung, Sicherheit & Orientierung für Angehörige
Wir zeigen Wege auf, wie der Alltag stabil bleibt und wie Angehörige Unterstützung erhalten, ohne ihre Grenzen zu überschreiten.
Unsere Pflegeberatung ist eng verknüpft mit unseren intensivpflegerischen Leistungen:
Wir kennen die Herausforderungen von Beatmungspflege, Wachkoma und neurologischen Erkrankungen – und bieten Lösungen, die wirklich passen.
Alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden.
Je nach Pflegegrad alle 3 oder 6 Monate – wir erinnern Sie auf Wunsch automatisch.
Ja. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und helfen beim Ausfüllen aller notwendigen Unterlagen.
Nein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig.
Ja, sie sind ausdrücklich eingeladen – für ein gemeinsames Verständnis und sichere Pflege.
Wir sind immer auf der Suche nach wundervollen Menschen mit Herz, Engagement und Leidenschaft. Dafür wurden wir auch bereits von der Initiative Top Arbeitgeber ausgezeichnet.
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